BILDUNGSPRÄMIE FÜR ARBEITNEHMER

Gefördert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Bildungsprämie wurde von der KYDD Fahrschule dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mitteln bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten.

Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildung können Fahrschüler einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 € erhalten, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500€ nicht übersteigt). Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden.

Bei der KYDD Fahrschule sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:

  1. Grundqualifikation (BKrFQG)
  2. Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
  3. BKF Weiterbildung „Module“

Wer bekommt einen Prämiengutschein?

  • Personen, die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt auch für Selbständige.
  • Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
  • Personen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 40.000 Euro. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt – Infos siehe Einkommensteuerbescheid
  • Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis für Deutschland.

Prüfen Sie vorab, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger - mit einem eingelösten Prämiengutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Beantragung und Abrechnung eines Prämiengutscheins?

Einmal jährlich ist der Prämiengutschein schnell und unkompliziert in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle erhältlich. Wenn Sie den Prämiengutschein bei der KYDD Fahrschule abgeben, wird Ihre Rechnung um den Betrag der Bildungsprämie reduziert.

Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn der Antrag VORHER eingegangen ist!

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr).
  • Ersatzweise ist eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ausreichend.