WEGEBAU FÜR ARBEITGEBER

Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen, um einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken. Im Jahr 2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert und in welchem Umfang?

ARBEITNEHMER

Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die beispielsweise im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.

Lehrgangskosten:

  • Bis zu 100 % Übernahme
  • Zusätzlich möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr-, Kinderbetreuungskosten, etc.

Für:

  1. Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten:

    • Dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
  2. Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten:

    • Die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
    • Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %.
    • Der Betrieb und/oder die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
  3. Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten:

    • Die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
    • Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %.
    • Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

ARBEITGEBER

Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn ihre Beschäftigten im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwerben und aufgrund der Teilnahme an der Maßnahme ganz oder teilweise nicht arbeitsfähig sind. Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit gewährt werden.

Was wird gefördert?

Weiterbildungen,

  • die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen,
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger – mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!

Wie bekommt man die Förderung?

  1. Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden, und die zuständige Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben.
  2. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
  3. Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns.
  4. Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung.
  5. Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.